Schulkindergärten haben die Aufgabe, geistig und mehrfach behinderte sowie von Behinderung bedrohte Kinder entsprechend ihrem individuellen Betreuungsbedarf zu fördern. Zu den dazu erforderlichen Rahmenbedingungen gehört die Ausstattung mit geeignetem, erfahrenen und qualifiziertem Personal. Die Aufgabenschwerpunkte sind
- Feststellung des aktuellen Entwicklungsstandes
- Mitwirkung bei der Erstellung des Förderkonzeptes unter Berücksichtigung der individuellen Gesamtpersönlichkeit des Kindes sowie der Gutachten ärztlicher, psychologischer und medizinisch-therapeutischer Dienste
- Erzieherische, heilerzieherische und lebenspraktische Gruppen- und Einzelarbeit
- Gespräche mit Sorgeberechtigten
- Anleitung der pädagogischen Hilfskräfte
- Dienst- und Fallbesprechungen
- Regelmäßige Fortbildungen

